Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,809
BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60 (https://dejure.org/1961,809)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1961 - II C 69.60 (https://dejure.org/1961,809)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1961 - II C 69.60 (https://dejure.org/1961,809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60
    Revisibel ist im vorliegenden Fall nicht nur Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), sondern auch niedersächsisches Landesbeamtenrecht; als solches haben die hier angewendeten Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes und des Deutschen Polizeibeamtengesetzes fortgegolten (vgl. BVerwGE 1, 57).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60
    Im übrigen wendet sich, die Revision zu Unrecht gegen das "Nachschieben" weiterer Entlassungsgründe in der Berufungsinstanz; denn der angefochtene Verwaltungsakt ist dadurch nicht in seinem Wesensgehalt geändert und der Kläger auch nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt worden (vgl. hierzu BVerwGE 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]).
  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 18.60

    Anspruch einer als "Zivilstaatsdienerin" beschäftigten Hilfsschwester auf

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60
    Die Rechtsansicht, daß ein Beamter auf Widerruf bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 DBG nicht wie ein Beamter auf Lebenszeit zu behandeln sei, wenn die lebenszeitliche Anstellung aus in seiner Person liegenden Gründen unterblieben ist, hat übrigens ihren Niederschlag bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden ehemaligen Beamten auf Widerruf gefunden (vgl. § 37 a des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1961 [BGBl. I S. 1578] - G 131 - BVerwGE 11, 318).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Diese Auffassung entspricht im übrigen auch der bisherigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. die Urteile des II. Senats vom 27. April 1961 - BVerwG II C 60.59 - und vom 28. September 1961 - BVerwG II C 69.60 -).
  • BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61

    Pflicht des Dienstherren zur Überführung eines Beamten auf Widerruf in das

    § 30 Abs. 2 DBG verpflichtet zwar den Dienstherrn, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf bei Vorliegen der dort angegebenen Voraussetzungen nach Ablauf der sechsjährigen Bewährungsfrist in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, gibt hierauf dem Beamten aber nicht einen klagbaren Rechtsanspruch, der den Widerruf des Beamtenverhältnisses in der eben gekennzeichneten Weise einschränkt, sofern der Dienstherr den Beamten nicht alsbald nach Ablauf der Bewährungsfrist entlassen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1961 - BVerwG II C 69.60 -, Buchholz BVerwG 231, § 30 DBG Nr. 3).
  • BVerwG, 05.10.1965 - I B 36.65

    Widerruf einer Bestellung zum stellvertretenden Fleischbeschautierarzt -

    Das Urteil des Berufungsgerichts weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, soweit es den Pflichtverstoß des Klägers im, Rotlauf-Fall damit entschuldigt habe, daß die älteren Ärzte damals über die Behandlung des Herzklappenrotlaufs weitgehend noch nicht Bescheid wußten; aus den Urteilen BVerwG II C 79.59, BVerwG II C 69.60, BVerwG II C 134.61 ergebe sich die Verpflichtung der mit öffentlichen Aufgaben Betrauten zur ständigen Fortbildung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht